Für die kommende Urlaubssaison empfiehlt der Kfz Ratgeber einmal mehr Saisonkennzeichen. Saisonkennzeichnen eignen sich vor allem für Leute, die nur einen Teil des Jahres mit einem bestimmten Auto fahren. Die Sonderkennzeichnen gelten für die Monate Mai bis Oktober.
Saisonkennzeichen wie vom Kfz Ratgeber empfohlen, ersparen einem das sonst nötige häufige an- und abmelden von Fahrzeugen, die nur zu bestimmten Jahreszeiten benutzt werden. In erster Linie sind das Motorräder, Cabriolets oder auch Wohn- und Campingmobile. Bei der Zulassung eines solchen Fahrzeugs wird einmalig der Zeitraum festgelegt, in denen das Fahrzeug eingesetzt werden soll. Dieser sogenannte Betriebszeitraum beträgt mindestens zwei aber höchstens elf Monate im Jahr. Außerhalb dieses Zeitraums müssen Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen fernab öffentlicher Straßen auf privatem Gelände (etwa in Ihrer Garage) bleiben. Kfz Ratgeber Tipp: Versicherungsschutz und Beitragspflicht werden außerhalb der vereinbarten Saison ausgesetzt.
Der Antrag für das vom Kfz Ratgeber empfohlene Kennzeichen ist bei der Zulassungsbehörde Ihres Hauptwohnsitzes zu stellen. Kfz Ratgeber Tipp: Es kann auch eine andere Person (etwa Ihr Autohändler) mit Ihrer schriftlichen Vollmacht beauftragt werden, dass Kennzeichen zu beantragen.
Wenn ein Antragsformular benötigt wird, empfiehlt Ihnen der Kfz Ratgeber, dieses vorab bei der zuständigen Zulassungsbehörde zu beziehen, oft steht ein Downloadformular über das Internet bereit. Ihre Versicherung wird von der Zulassungsbehörde automatisch über die Zuteilung des Saisonkennzeichens informiert. Kennzeichenschilder können oft direkt während des Genehmigungsprozesses vor Ort bezogen werden, wenden Sie sich an einen, der um die Zulassungsbehörde angesiedelten, privaten Schilder-Experten.